Unser Leistungsumfang rund um die Abnahme von Brandschutzanlagen
Als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und stationären Löschanlagen steht Ihnen mit uns ein kompetenter Prüfer und Ansprechpartner für alle Brandschutzanlagen eines Gebäudes zur Verfügung.
Einen besonderen Wert legen wir auf eine umfassende Betreuung der Kunden – von der Projektierung bis zum Betrieb der Brandschutzanlagen. Vorrangiges Ziel ist es, durch Beratung die Planung von effektiven Brandschutzanlagen zu unterstützen und eine reibungslose baurechtliche Abnahme zu gewährleisten.
Prüfung von Brandschutzanlagen
Folgende Anlagen können geprüft werden:
- Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß DIN 18232 Teil 1
- Maschinelle Rauchabzuganlagen gemäß V DIN 18232 Teil 5
Stationäre Löschanlagen:
- Sprinkleranlagen
- Sprühwasserlöschanlagen
- Schaumlöschanlagen
- Gaslöschanlagen
- Pulverlöschanlagen
- Funkenlöschanlagen
- Aerosollöschanlagen
- Inertisierungsanlagen
Ortsfeste nicht selbsttätige Löschanlagen
- Hydrantenanlagen
- halbstationäre Wasser- und Gaslöschanlagen
Interessieren Sie sich für die Prüfung Ihrer Brandschutzanlage? Wenden Sie sich an unser Team.