Ihr Partner in Neuenkirchen für die Sachverständigenabnahme von Brandschutzanlagen

Brandschutzanlagen müssen entsprechend den technischen Prüf- bzw. Sachverständigenverordnungen der verschiedenen Bundesländer vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden.

Erfahren Sie im Folgenden mehr über unsere Sachverständigenprüfungen und -abnahmen. Gerne beraten wir Sie auch im persönlichen Gespräch.

Unser Leistungsumfang rund um die Abnahme von Brandschutzanlagen

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und stationären Löschanlagen steht Ihnen mit uns ein kompetenter Prüfer und Ansprechpartner für alle Brandschutzanlagen eines Gebäudes zur Verfügung.

Einen besonderen Wert legen wir auf eine umfassende Betreuung der Kunden – von der Projektierung bis zum Betrieb der Brandschutzanlagen. Vorrangiges Ziel ist es, durch Beratung die Planung von effektiven Brandschutzanlagen zu unterstützen und eine reibungslose baurechtliche Abnahme zu gewährleisten.

Prüfung von Brandschutzanlagen

Folgende Anlagen können geprüft werden:

  • Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß DIN 18232 Teil 1
  • Maschinelle Rauchabzuganlagen gemäß V DIN 18232 Teil 5

Stationäre Löschanlagen:

  • Sprinkleranlagen
  • Sprühwasserlöschanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Gaslöschanlagen
  • Pulverlöschanlagen
  • Funkenlöschanlagen
  • Aerosollöschanlagen
  • Inertisierungsanlagen

Ortsfeste nicht selbsttätige Löschanlagen

  • Hydrantenanlagen
  • halbstationäre Wasser- und Gaslöschanlagen
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Interessieren Sie sich für die Prüfung Ihrer Brandschutzanlage? Wenden Sie sich an unser Team.

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