Ihr Partner in Neuenkirchen für
Sicherheitskonzepte,
Arbeitssicherheit und
Brandschutz

Erfahren Sie mehr über unseren organisatorischen Brandschutz.

Unser Leistungsumfang im
Rahmen des organisatorischen
Brandschutzes

Wir bieten Ihnen die folgenden Leistungen rund um Ihren Brandschutz:

  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • umfassende Beratung
  • Mitwirkung bei oder Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Planung und Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Erstellung betrieblicher Sicherheitsunterlagen und Notfallpläne
  • Unterweisungen und Schulungen zum Arbeitsschutz
  • Planung und Durchführung von ASA-Sitzungen

Unsere Ausbildungen

Der Arbeitgeber hat nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen. Brandschutzhelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz. Sie bedienen im Brandfall die in jedem Betrieb zur Verfügung stehenden Feuerlöscheinrichtungen, damit ein Brand mög­lichst schon im Entstehungsstadium ge­löscht werden kann. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.

Brandschutzhelfer sind über die allgemeine Unterweisung der Beschäftigten hinaus für die Aufgaben in der Bedienung betrieblicher Löscheinrichtungen, der Bekämpfung von Entstehungsbränden und besonderen Maßnahmen im Brandfall zu schulen. Zum Ausbildungsinhalt sollten neben den Grundzügen des vor­beugenden Brandschutzes insbesondere Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall gehören.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter in der sachgerechten Handhabung von mobilen Löschgeräten und vermitteln Inhalte von Wirkweisen verschiedener automatischer oder nichtautomatischer Löschanlagen. Die Durchführung dieser Schulungen wird mit modernsten Mitteln direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt.

Nach der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter über das richtige Verhalten im Brand- oder Katastrophenfall zu unterweisen und dieses zu üben. Praktische Brandschutzübungen verbunden mit dem vermittelten Grundlagenwissen gewährleisten, dass man für den Ernstfall optimal vorbereitet ist und so zur beachtlichen Schadensbegrenzung beitragen kann.

Konzepte und Regelungen

Jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Für kleine Unternehmen bestehen Sonderregelungen entsprechend den Regelungen der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers, zu dem das kleine Unternehmen gehört. Danach kann der Unternehmer mit einer begrenzten Zahl von Beschäftigten nach einer Motivations- und Informationsschulung die sicherheitsfachliche Betreuung durch eine externe Sifa auf selbstermittelte Bedarfsfälle beschränken.

Für Betriebe mit bis zu zehn, 20, 30 oder maximal 50 Beschäftigten (je nach zugehörigem Unfallversicherungsträger) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der alternativen Betreuung (auch als Unternehmermodell bekannt) und der Regelbetreuung (§ 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2) durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Gerade bei komplexen Gebäuden ist die fachgerechte Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes für die örtliche Bauleitung oftmals schwer zu überprüfen. Sie ist aber wichtig, um für das jeweilige Gebäude einen funktionierenden Brandschutz sicherzustellen und damit nicht zuletzt die notwendige Sicherheit zu gewährleisten. Zudem hat jeder Bauherr ein Recht darauf zu wissen, dass die von ihm bezahlten Leistungen auch fachgerecht ausgeführt wurden.

Im Rahmen unserer Tätigkeit kontrollieren wir z. B. die fachgerechte Umsetzung des Brandschutzkonzeptes auf der Baustelle, nehmen bei Planungsänderungen die Abstimmung mit den zuständigen Behörden vor und sorgen für eine Mängelverfolgung auf der Baustelle bis hin zur abschließenden Dokumentation.

Unsere Kernkompetenz liegt in der Erstellung von Brandschutzkonzepten für unterschiedlichste Bauvorhaben, z. B. Industriegebäude, Verkaufs- und Versammlungsstätten etc., im gesamten Bundesgebiet.

Bei der Konzepterstellung arbeiten wir eng mit den verantwortlichen Architekten sowie den zuständigen Fachplanern zusammen; die Abstimmung des Brandschutzkonzeptes mit den zuständigen Behörden ist selbstverständlich.

Alle für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz notwendigen Punkte werden beachtet:

  • Zugänglichkeit und Flächen für die Feuerwehr
  • Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung
  • System der äußeren und inneren Abschottung mit Darstellung der Anforderungen an die Baustoffe, Bauteile und Detail- bzw. Sonderlösungen für spezielle Baukonstruktionen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie haustechnische Anlagen
  • Brandmeldetechnik etc.

Gefordert teilweise durch das Brandschutzkonzept und gefordert in der IndBauR z. B NRW unter Punkt 5.14.4

Die Erstellung von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für derartige Veranstaltungen. Grundlage für die Erstellung solcher Sicherheitskonzepte in NRW ist beispielsweise § 43 SBauVO (Sonderbauverordnung). Wir erstellen diese Sicherheitskonzepte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Genehmigungsbehörden sowie den Ordnungsämtern, der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst.

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Interessieren Sie sich für unsere Sicherheitskonzepte für Arbeitssicherheit und Brandschutz? Sprechen Sie uns an.

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