Individuelle sichere
Brandmeldeanlagen von
Ihrem Partner in Neuenkirchen

Wir finden das richtige System anhand einer ausführlichen Bestandsaufnahme. Nicht jede Anlage ist für Ihr Objekt passend. Unsere Produkte erfüllen die DIN 14676 und DIN 14675 und sind anerkannt nach VdS. Zusätzlich erfolgt der Einbau über produktzertifizierte Unternehmen. Auch der zertifizierte Einbau nach DIN 14675 mit Aufschaltung zur Feuerwehr ist möglich.

Von der Planung und Projektierung über die Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme sind wir für Sie da. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir auch Wartung und Instandsetzung, damit Ihre Anlage auch in Zukunft sicher funktioniert.

Der anlagentechnische Brandschutz

Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Ihre Aufgaben:

  • entstehende Brände möglichst früh zu erkennen
  • die Hilfe leistende Stelle (z. B. die Feuerwehr) zu informieren
  • Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen
  • Brandschutzeinrichtungen anzusteuern
  • der Feuerwehr den Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen

Ohne eine automatische Branderkennung bleibt es dem Zufall überlassen, ob ein Brand in der Entstehungsphase entdeckt wird. Wenn die Feuerwehr ankommt, muss sie sich im ungünstigsten Fall gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen. Diese Verlustzeiten führen dazu, dass sich der Brand auf weitere Räume und Geschosse ausbreiten kann.

Eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern bemerkt die Brandentstehung schon nach wenigen Minuten, die Feuerwehr wird innerhalb von Sekunden benachrichtigt, die Personen im Gebäude alarmiert und wichtige Brandfallsteuerungen wie die Evakuierung der Aufzüge, das Schließen von Rauchschutztüren und die Abschaltung der Lüftungsanlagen veranlasst.

Gründe und Vorteile vom Einbau von Brandmeldeanlagen

Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können folgende Sachverhalte zugrunde liegen:

  • eine baurechtliche Forderung
  • eine Vereinbarung mit dem Versicherer
  • ein besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers

Eine baurechtliche Forderung kann sich aus dem Landesbaurecht, der Versammlungsstättenverordnung oder der Verkaufsstättenverordnung ergeben.

Befinden sich in dem Gebäude hohe Sachwerte oder unwiederbringliche Kultur- und Kunstgüter, kann der Betreiber oder der Versicherer im Interesse des Sachschutzes eine Brandmeldeanlage fordern.

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Wir beraten Sie in Bezug auf individuelle sowie sichere Brandmeldeanlagen. Informieren Sie sich bei unseren Brandschutzexperten.

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