Der anlagentechnische Brandschutz
Brandmeldeanlagen nehmen eine zentrale Stellung im anlagentechnischen Brandschutz ein. Ihre Aufgaben:
- entstehende Brände möglichst früh zu erkennen
- die Hilfe leistende Stelle (z. B. die Feuerwehr) zu informieren
- Personen, die sich im Gebäude befinden, zu warnen
- Brandschutzeinrichtungen anzusteuern
- der Feuerwehr den Zugang zum Gebäude und die schnelle Ortung des Brandortes zu ermöglichen
Ohne eine automatische Branderkennung bleibt es dem Zufall überlassen, ob ein Brand in der Entstehungsphase entdeckt wird. Wenn die Feuerwehr ankommt, muss sie sich im ungünstigsten Fall gewaltsam Zutritt zum Gebäude verschaffen. Diese Verlustzeiten führen dazu, dass sich der Brand auf weitere Räume und Geschosse ausbreiten kann.
Eine Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern bemerkt die Brandentstehung schon nach wenigen Minuten, die Feuerwehr wird innerhalb von Sekunden benachrichtigt, die Personen im Gebäude alarmiert und wichtige Brandfallsteuerungen wie die Evakuierung der Aufzüge, das Schließen von Rauchschutztüren und die Abschaltung der Lüftungsanlagen veranlasst.
Gründe und Vorteile vom Einbau von Brandmeldeanlagen
Der Entscheidung zum Einbau einer Brandmeldeanlage können folgende Sachverhalte zugrunde liegen:
- eine baurechtliche Forderung
- eine Vereinbarung mit dem Versicherer
- ein besonderes Schutzbedürfnis des Betreibers
Eine baurechtliche Forderung kann sich aus dem Landesbaurecht, der Versammlungsstättenverordnung oder der Verkaufsstättenverordnung ergeben.
Befinden sich in dem Gebäude hohe Sachwerte oder unwiederbringliche Kultur- und Kunstgüter, kann der Betreiber oder der Versicherer im Interesse des Sachschutzes eine Brandmeldeanlage fordern.

Wir beraten Sie in Bezug auf individuelle sowie sichere Brandmeldeanlagen. Informieren Sie sich bei unseren Brandschutzexperten.