Ihr Partner in Neuenkirchen für Feststellanlagen

Als Fachunternehmen im vorbeugenden Brandschutz bieten wir Ihnen im Bereich Feststellanlagen einen kompletten und umfassenden Service.

Unser Leistungsumfang rund um Feststellanlagen

Wir übernehmen die Montage, Wartung und Instandsetzung von Feststellanlagen. Verlassen Sie sich auf:

  • fachgerechte Installation und Instandhaltung nach DIN 14677 durch sachkundige Mitarbeiter für Feststellanlagen
  • gesetzliche jährliche Wartung und Instandhaltung nach geltenden Normen und Dokumentation
  • Beratung, Verkauf und Neu-Installation
  • Durchführung von Abnahmen nach Neu-Installation durch sachkundigen Brandschutztechniker und Erstellung einer Fachunternehmer-Bescheinigung
  • Unterweisung für den Umgang mit Feststellanlagen im Brandfall

Über Feststellanlagen

Damit Brand- und Rauchschutztüren oder Schiebe- und Sektionaltore ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie betriebsbedingt Durchgänge offen halten, können sie mit einer Feststellanlage ausgestattet werden. Die Anlagen sorgen im Brandfall für das automatische Auslösen des erforderlichen Schließvorgangs.

Geschlossene Brandschutztüren sind für die Sicherheit vieler Gebäude unerlässlich. Sie schließen im Brandfall oder bei Rauchentwicklung automatisch und können dadurch im Tagesablauf geöffnet bleiben. So werden keine innerbetrieblichen Abläufe behindert.

 

Eine Feststellanlage besteht grundsätzlich aus:

  • einem Netzgerät zur Energieversorgung
  • mindestens einem Branderkennungselement zur Erkennung von Rauch oder Wärme
  • einer Auslösevorrichtung, um den Schließvorgang einzuleiten
  • einer Feststellvorrichtung, die den schließenden Abschluss festhält

Wartung und Dokumentation von Feststellanlagen

Die Feststellanlage muss vom Betreiber nun ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig laut Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Die Wartung darf nur von einer zertifizierten Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden.

In der Dokumentation müssen enthalten sein:

  • die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude
  • das Abnahmeprotokoll
  • eine bauaufsichtliche Zulassung
  • die Wartungsanleitung
  • Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen

Außerdem enthält die DIN 14677 Vorgaben zu den maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente: Melder ohne Auslöseschwellennachführung sind nach fünf Jahren, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach spätestens acht Jahren auszutauschen.

Diese Norm ist inzwischen in die neuesten Zulassungen des DIBt für Feststellanlagen eingeflossen, sodass ihre Anwendung nun rechtlich verpflichtend ist. Das DIBt war in die Erstellung dieser Norm eingebunden.

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Haben Sie Fragen in Bezug auf Feststellanlagen? Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

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